Versteigerungsüberschuss

Versteigerungsüberschuss

Alles was Recht ist:

Der Überschuss geht an den Pfandkreditnehmer.

Sollten Sie einen Pfandkreditvertrag nicht verlängern oder das Darlehen nicht fristgerecht ablösen, kann Ihr Pfand nach dem fünften Monat öffentlich versteigert werden. Bevor Ihr Pfand in die Versteigerung geht, informieren wir Sie im Regelfall darüber.

Mit dem Versteigerungserlös wird das Darlehen aus dem Pfandkredit inklusive der bis zur Versteigerung aufgelaufenen Zinsen und Gebühren sowie die anteiligen Kosten der Versteigerung beglichen.

Bleibt ein Geldbetrag übrig, so gehört dies dem ehemaligen Eigentümer des Wertgegenstandes, also Ihnen. Den Überschuss können Sie sich innerhalb von drei Jahren nach der Versteigerung abholen.

Nach Ablauf der drei Jahre werden sämtliche nicht abgeholten Mehrerlöse an die Regierung von Mittelfranken abgeführt.